Auch der Golfclub Friedberg/H e.V. beachtet vor allem bei der personenbezogenen Verarbeitung von Daten in seiner Mitgliederverwaltung die jeweils maßgeblichen Datenschutzrichtlinien. Aufgrund der ab dem 25.05.2018 gültigen EU-DatenschutzGrundverordnung gelten auch für den Golfclub Friedberg/H e.V. geänderte bzw. erweiterte Datenschutzbestimmungen vor allem bei der Verwendung von Namen und/oder Bildern von Clubmitgliedern bzw. Turnierteilnehmerinnen/-en. Vor diesem Hintergrund weisen wir auf folgendes hin:
Mit einer Teilnahme an einem Turnier und/oder einer anderen Veranstaltung des Golfclub Friedberg/H e.V. kann es auf der Homepage des Golfclubs und/oder der Clubzeitschrift bzw. auch bei einer vom Golfclub veranlassten Berichterstattung in der Tagespresse zu Veröffentlichungen von Bildern von Teilnehmerinnen/-ern in Verbindung mit der Nennung des jeweiligen Namens kommen. Auch werden Namen auf den Start- und Ergebnislisten von Turnierteilnehmerinnen/-ern genannt.
Mit einer Teilnahme an einem Turnier und/oder einer anderen Veranstaltung des Golfclub Friedberg/H e.V. erklärt die/der jeweilige Teilnehmerin-/er zugleich ihr/sein Einverständnis, dass der Golfclub Friedberg/H. e. V. berechtigt ist, Fotoaufnahmen auch unter Nennung des Namens für seine Publikationen (Clubzeitschrift, Presse, Homepage/Internet o. ä.) unentgeltlich zu verwenden, soweit die Fotoaufnahmen/Namensnennung im Rahmen einer Turnierteilnahme/ Veranstaltungsteilnahme einschließlich eventueller Abendveranstaltung erfolgt und ausschließlich dem Vereinszweck dient.
Sofern mit einer der vorstehenden zweckgerichteten Verwertungen des Bildes/Namens kein Einverständnis gegeben sein sollte, ist eine entsprechende schriftliche Widerrufserklärung an info@golfclub-friedberg.de zu senden.
Im Übrigen gilt die Datenschutzrichtlinie des Golfclub Friedberg/H e.V. in seiner jeweils gültigen Fassung (siehe unten).
Friedberg, 08. Mai 2018 Golfclub Friedberg/H e.V.
M. Ernst (Präsident) R. Kostial (Vizepräsident) H.W. Müller (Schatzmeister/Schriftführer)
Auf der Grundlage von § 14 der Satzung des Golfclub Friedberg/H e.V. („Golfclub“) i.d.F vom 08.03.2019 beschließt der Vorstand des Golfclubs mit Wirkung vom 26.03.2024 an nachstehende Regelungen zum Umgang, der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten seiner Mitglieder:
§ 1 Grundsätze der Datenerhebung und Datenverarbeitung
(1) Eine Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich nur, soweit dies zur Erfüllung der Satzungszwecke des Golfclubs und des Betriebs des Sport- und Spielbetriebs auf der Golfanlage notwendig ist. (2) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgten im Rahmen der jeweils gültigen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.
§ 2 Beitritt und Austritt, Datenweiterleitung an Verbände
(1) Mit dem Beitritt zum Golfclub erhebt der Golfclub als Datenschutzverantwortlicher Daten zur Erhebung der Mitgliedsbeiträge sowie von Zusatzbeiträgen (Aufnahmegebühr, Umlagen etc.). Erhoben werden hierzu Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Handicap Index, Telefonnummer, Geburtsdatum und Bankverbindung. Diese Daten werden zur Mitgliederverwaltung in der vereinseigenen Clubverwaltungssoftware gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugewiesen. Die personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Missbrauch geschützt. (2) Die erhobenen Daten werden in Teilen für die Verpflichtung des Golfclubs gegenüber den maßgeblichen Dach- und Sportverbänden (z.B. zur Abführung der Verbandsbeiträge an den Deutschen Golfverband e.V. „DGV“ sowie den Landessportbund) verwandt. Eine Übermittlung findet nur im Rahmen der in den Satzungen der Dach- und Sportfachverbände bzw. darin festgelegten Zwecke statt. Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation eines Spiel- bzw. Wettkampfbetriebes und zum Zwecke der Einwerbung von öffentlichen Fördermitteln. Eine Datenübermittlung an Dritte, außerhalb der Dach- und Sportfachverbände, findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.
§ 3 Mitgliederinformation/Weitere Datenverarbeitung durch den Golfclub
Der Golfclub verwendet von ihm erhobenen Daten darüber hinaus: (1) Zum Versand von Informationen wie Newsletter, sonstige Clubinformationen (Homepage), Geburtstagsglückwünsche und vergleichbarer Informationen (Name, Vorname, Geschlecht, ggf. Geburtsdatum, Postanschrift, E-Mail-Adresse), (2) Für seine jugendlichen Mitglieder zur Organisation des Kinder-/Jugendtrainings zur Ansprache, Benachrichtigung, Terminkoordination (Name, Vorname, Alter, Email-Adresse, Telefon), (3) zur Benennung und Veröffentlichung der Clubmeister im Clubhaus (Name, Vorname, Geschlecht der Clubmeister), (4) zur Veröffentlichung im Rahmen von Berichterstattungen über das Clubgeschehen und/oder den Golfsport auf der Clubhomepage, in sozialen Medien, Zeitungen (Name, Vorname, Geschlecht, Altersgruppe, Lichtbilder).
§ 4 Nutzung des DGV-Intranet
Der Golfclub ist an das Intranet des Deutschen Golf Verbandes e. V. (DGV) angeschlossen. Er übermittelt personenbezogene Daten seiner Mitglieder an den DGV, soweit dies zur Erfüllung seiner Vereinszwecke und zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem DGV erforderlich ist. Einzelheiten regelt Ziff. 18 Abs. 2 der Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV, die in ihrer jeweils gültigen Fassung im Golfclub Friedberg Anwendung findet. Die Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien des DGV können in ihrer jeweils gültigen Fassung beim Golfclub und im Internet unter www.golf.de/serviceportal , dort unter dem Suchbegriff „Aufnahme- und Mitgliedschaftsrichtlinien“ eingesehen werden.
§ 5 Datenverarbeitung durch Golfplatzbetreiber
Darüber hinaus verarbeitet die Golfpark am Löwenhof GmbH als Betreiber der Golfanlage (Golfpark am Löwenhof, Friedberg) für die Organisation des Sport- und Spielbetriebs der Mitglieder des Golfclubs die folgenden personenbezogenen Daten der Golfclubmitglieder: (1) zur Reservierung von Startzeiten Name, Vorname, Geschlecht und Telefonnummer, (2) zur Veröffentlichung gebuchter Startzeiten über einen Bildschirm im Clubhaus, auf dem Clubgelände sowie im entsprechenden Buchungssystem (Name, Vorname, Geschlecht und Handicap Index), (3) zur Verwaltung des jeweiligen Spielrechts (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung), (4) zum Zwecke des Einzugs des Jahresspiel-/-nutzungsentgelts sowie sonstiger Entgelte (wie z.B. Caddiebox-Miete u. ä.) einschließlich sowie zur Abwicklung des jeweiligen Zahlungsverkehrs (Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift, Bankverbindung), (5) zur Mitteilung der Startzeiten per SMS bei Turnierteilnahmen (Mobilfunknummer), (6) für den Zutritt/Zugang zu dem Caddie-Keller, Ballautomat u. ä. mittels DGV-Ausweises (Name, Vorname, Geschlecht, Mitgliedsnummer), (7) zum Zwecke der Veröffentlichung der Turnier-Spielplänen/Startlisten per Aushang oder oder online über das jeweilige Buchungssystem/Bildschirm (Name, Vorname, Geschlecht, Handicap-Index), (8) zur elektronischen Erfassung der Spielergebnisse (sog. Scoring) der Wettspiele (Name, Vorname, Geschlecht, Alter, Handicap Index, Clubname, Uhrzeit, Lochnummer sowie die Zahl der pro Loch benötigten Schläge), (9) zum Zwecke der Organisation des Gruppen-/Ligamannschaftsspielbetriebs (Name, Vorname, E-Mail-Adresse an die Kapitäne/-innen der Mannschaften und Gruppenzugehörigkeit)
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Auf schriftliche Anforderung des einzelnen Mitglieds teilt der Golfclub schriftlich mit, welche eigenen personenbezogenen Daten gespeichert sind. (2) Die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich mit Austritt aus dem Golfclub, spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt auch, wenn das Clubmitglied seine Einwilligung zur Speicherung widerrufen hat und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage fehlt, wenn die Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn die Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist, es sei denn gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften sprechen gegen eine Löschung, dann tritt an Stelle der Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung (Sperrung). Die Löschung gespeicherter personenbezogener Daten erfolgt zudem, wenn die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder gelöscht werden müssen, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Für den Fall, dass die Löschung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisierbar ist, tritt an Stelle der Löschung eine Einschränkung der Verarbeitung. (3) Zur Wahrnehmung von Mitgliederrechten kann der Vorstand des Golfclub auf Verlangen gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse der übrigen Vereinsmitglieder zugänglich machen. (4) Allen für den Golfclub Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Club fort. (5) Der Golfclub hat die Golfpark am Löwenhof GmbH als Betreiber der Golfanlage und als Verwender verschiedener personenbezogener Daten der Mitglieder des Golfclubs (sh. obenstehender § 5) schriftlich verpflichtet, diese Daten nur für die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Zwecke unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und datenschutzrechtlichen Richtlinien sowie relevanten Sorgfaltspflichten zu verarbeiten/zu verwenden. (6) Der Golfclub behält sich das Recht vor, seine Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen zu verändern, soweit dies wegen der technischen Entwicklung erforderlich wird. In diesen Fällen wird der Golfclub auch seine Hinweise/Erklärungen zum Datenschutz entsprechend anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle Version der Datenschutzerklärung des Golfclubs.
Friedberg, 26.03.2024
Golfclub Friedberg/H e.V.
M. Ernst (Präsident) R. Kostial (Vizepräsident) H.W. Müller (Schatzmeister/Schriftführer)